Shivat Zion

Befristete Aufenthaltserlaubnis - A1 Visum

Toschaw Arai
תושב ארעי
Zuletzt aktualisiert: 02.07.2023
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Wenn du das Recht zur Aliyah hast, dir aber nicht sicher bist, ob das die richtige Wahl für dich ist, könnte die befristete Aufent-haltserlaubnis (A1 Visum) eine gute Alternative sein. Hier findest du eine Liste der erforderlichen Dokumente und Anweisungen dazu, wie du das A1 Visum beantragen kannst. Falls du es in Erwägung ziehst, zu einem späteren Zeitpunkt Aliyah zu machen, lies unbedingt die Hinweise am Ende dieses Leitfadens.

Was du benötigst:

Der Pass muss noch mindestens 1 Jahr gültig sein.

Mehr Informationen zur Apostille findest du hier.

Wenn du mehr als einmal verheiratet warst, musst du die zivilen Dokumente aller Ehen einreichen (nicht durch die Ketuba oder das gerichtliche Scheidungs-urteil ersetzbar).

Du benötigst ein Führungszeugnis von der Bundesbehörde jedes Landes, in dem du dich nach Vollendung des 18. Hier findest du weitere Informationen der jeweiligen Länder.

Du musst einen Brief, der deine jüdische Herkunft begründet, einreichen. Dieser Brief muss strenge Bedingungen erfüllen, die hier erläutert werden.

Es können zusätzliche Dokumente verlangt werden.

Vorgang des Visumantrags:

  • Wenn du dich außerhalb Israels aufhältst, kontaktiere die Jewish Agency. Die Telefonnummern findest du hier.
  • Wenn du dich in Israel befindest, vereinbare einen Termin beim Innen-ministerium deines Wohnorts.

Belangrijke mededelingen:

Das A1 Visum ist für 1 Jahr gültig und kann jährlich verlängert werden.

A1 Visumsinhaber sind nicht zum Militär-dienst verpflichtet.

Du erhältst keine Aliyah-Vorteile, wie etwa Sal Klita, Steuerermäßigungen, Ulpan, Krankenversicherung usw.

Du erhältst keinen israelischen Pass. Die A1 ID kann nicht zum Reisen benutzt werden. Du musst mit deinem ausländischen Pass reisen.

Du musst für deinen Aufenthalt eine private Krankenversicherung abschließen.

Wenn du dich zu einem späteren Zeitpunkt dazu entschließt, Aliyah zu machen, könntest du einige Aliyah-Vorteile verlieren. Dies geschieht, wenn du dich insgesamt (kumulativ) mehr als:

  • 2 Jahre innerhalb der letzten 3 Jahre oder
  • 3 Jahre innerhalb der letzten 5 Jahre in Israel aufgehalten hast.

Ab einer Aufenthaltsdauer von 6 Monaten musst du Beiträge an die Bituach Leumi (nationale Sozialversicherung) bezahlen.