Der Pass muss noch mindestens 1 Jahr gültig sein.
Mehr Informationen zur Apostille findest du hier.
Wenn du öfter als einmal verheiratet warst, musst du alle relevanten amtlichen Urkunden und Genehmigungen mit einer Apostille für jedes Dokument einsenden (nicht ersetzbar durch eine Ketubah – einen jüdischen Ehevertrag – oder durch einen Get – ein jüdisches Scheidungsdokument – oder das gerichtliche Scheidungsurteil).
Du benötigst eine offizielle Strafregisterbescheinigung oder ein Führungszeugnis, ausgestellt von der zuständigen Behörde:
Jedes Land hat sein eigenes Verfahren für die Ausstellung einer solchen Bescheinigung.
Hier kannst du weitere Informationen finden.
Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zum Erhalt eines Visums musst du einen Brief einreichen, der deinen Berechtigungsstatus für die Aliyah und deinen jüdischen Hintergrund erläutert. Dieser Brief muss strenge Bedingungen erfüllen, die hier erläutert werden.
Es können zusätzliche Dokumente verlangt werden.
Das A1 Visum ist für 1 Jahr gültig und kann jährlich verlängert werden.
A1 Visumsinhaber sind nicht zum Militär-dienst verpflichtet.
Du erhältst keine Aliyah-Vorteile, wie etwa Sal Klita, Steuerermäßigungen, Ulpan, Krankenversicherung usw.
Du erhältst keinen israelischen Pass. Die A1 ID kann nicht zum Reisen benutzt werden. Du musst mit deinem ausländischen Pass reisen.
Du musst für deinen Aufenthalt eine private Krankenversicherung abschließen.
Wenn du dich zu einem späteren Zeitpunkt dazu entschließt, Aliyah zu machen, könntest du einige Aliyah-Vorteile verlieren. Dies geschieht, wenn du dich insgesamt (kumulativ) mehr als:
Ab einer Aufenthaltsdauer von 6 Monaten musst du Beiträge an die Bituach Leumi (nationale Sozialversicherung) bezahlen.