Shivat Zion

Befristete Aufenthaltserlaubnis - A1 Visum

Toschaw Arai
תושב ארעי
Zuletzt aktualisiert: 13.06.2024
Home > Informationsportal > Besondere/Spezielle Verfahren > Befristete Aufenthaltserlaubnis – A1 Visum
Wenn du das Recht zur Aliyah hast, dir aber nicht sicher bist, ob das die richtige Wahl für dich ist, könnte die befristete Aufent-haltserlaubnis (A1 Visum) eine gute Alternative sein. Hier findest du eine Liste der erforderlichen Dokumente und Anweisungen dazu, wie du das A1 Visum beantragen kannst. Falls du es in Erwägung ziehst, zu einem späteren Zeitpunkt Aliyah zu machen, lies unbedingt die Hinweise am Ende dieses Leitfadens.

Was du benötigst:

Der Pass muss noch mindestens 1 Jahr gültig sein.

Mehr Informationen zur Apostille findest du hier.

Wenn du öfter als einmal verheiratet warst, musst du alle relevanten amtlichen Urkunden und Genehmigungen mit einer Apostille für jedes Dokument einsenden (nicht ersetzbar durch eine Ketubah – einen jüdischen Ehevertrag – oder durch einen Get – ein jüdisches Scheidungsdokument – oder das gerichtliche Scheidungsurteil).

Du benötigst eine offizielle Strafregisterbescheinigung oder ein Führungszeugnis, ausgestellt von der zuständigen Behörde des Landes, in dem du geboren bist:

  • jedes Landes, in dem du mehr als ein Jahr gewohnt hast
  • seit du über 14 Jahre alt bist
  • und jedes Landes, dessen Staatsbürgerschaft du besitzt, auch wenn du dort nie gelebt hast.

Jedes Land hat sein eigenes Verfahren für die Ausstellung einer solchen Bescheinigung. Hier kannst du weitere Informationen finden.

Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zum Erhalt eines Visums musst du einen Brief einreichen, der deinen Berechtigungsstatus für die Aliyah und deinen jüdischen Hintergrund erläutert Dieser Brief muss strenge Bedingungen erfüllen, die hier erläutert werden.

Es können zusätzliche Dokumente verlangt werden.

Vorgang des Visumantrags:

  • Wenn du dich außerhalb Israels aufhältst, kontaktiere die Jewish Agency. Die Telefonnummern findest du hier.
  • Wenn du dich in Israel befindest, vereinbare einen Termin beim Innen-ministerium deines Wohnorts.

Belangrijke mededelingen:

Das A1 Visum ist für 1 Jahr gültig und kann jährlich verlängert werden.

A1 Visumsinhaber sind nicht zum Militär-dienst verpflichtet.

Du erhältst keine Aliyah-Vorteile, wie etwa Sal Klita, Steuerermäßigungen, Ulpan, Krankenversicherung usw.

Du erhältst keinen israelischen Pass. Die A1 ID kann nicht zum Reisen benutzt werden. Du musst mit deinem ausländischen Pass reisen.

Du musst für deinen Aufenthalt eine private Krankenversicherung abschließen.

Wenn du dich zu einem späteren Zeitpunkt dazu entschließt, Aliyah zu machen, könntest du einige Aliyah-Vorteile verlieren. Dies geschieht, wenn du dich insgesamt (kumulativ) mehr als:

  • 2 Jahre innerhalb der letzten 3 Jahre oder
  • 3 Jahre innerhalb der letzten 5 Jahre in Israel aufgehalten hast.

Ab einer Aufenthaltsdauer von 6 Monaten musst du Beiträge an die Bituach Leumi (nationale Sozialversicherung) bezahlen.