Shivat Zion

Invaliditätsrente

Kitzwat Nechut
קצבת נכות
Zuletzt aktualisiert: 02.07.2023

Anspruch auf Unterstützungsleistungen

Ein israelischer Einwohner, der mindestens 18 Jahre alt ist, aber das Rentenalter noch nicht erreicht hat und aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung infolge einer Krankheit, eines Unfalls oder eines Geburtsfehlers behindert ist, hat Anspruch auf Invaliditätsleistungen gemäß den folgenden Kriterien:

  • Du hast deinen Wohnsitz in Israel und bist zwischen 18 und dem Rentenalter.
  • Ein Minderjähriger im Alter zwischen 16 und 18 kann Anspruch auf Invaliditätsrente haben, wenn er oder sie unmittelbar vor Eintritt der Behinderung ein „minderjähriger Arbeitnehmer“ war.
  • Du arbeitest entweder nicht oder dein Einkommen als Angestellter oder Selbstständiger liegt unter 60% des Durchschnittslohns, also 7.122 NIS (Stand 01.01.2023).
  • Eine verheiratete Frau ohne Erwerbstätigkeit wird als Hausfrau angesehen, wenn sie ununterbrochen 12 Monate oder mit Unterbrechung 24 Monate innerhalb der letzten 48 Monate vor der Einreichung ihres Antrags auf Invaliditätsrente oder der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses – wenn die Beschäftigung nach Einreichung des Antrags beendet wurde – ohne Beschäftigung war.

Von einem Arzt von Bituach Leumi wurde festgestellt, dass du eine gesundheitliche Behinderung von mindestens 60% hast (bzw. mindestens 40%, wenn du an mehreren gesundheitlichen Einschränkungen leidest und für eine einzelne davon ein Beeinträchtigungsgrad von mindestens 25% festgestellt wurde).
Eine Liste der anerkannten Behinderungen findest du unter dem folgenden PDF von Bituach Leumi. Informationen bezüglich der psychischen Gesundheit beginnen im vierten Teil des Dokuments, Abschnitt 106.

Es wurde festgestellt, dass du aufgrund deiner Behinderung nicht arbeiten kannst oder deine Erwerbsfähigkeit um mindestens 50% gemindert ist, und ein Erwerbsunfähigkeitsgrad von 60%, 65%, 74% oder 100% bestimmt wurde.

Der Anspruch auf eine allgemeine Erwerbsunfähigkeitsrente kann ab dem 18. Lebensjahr und bis zu 12 Monaten nach dem Renteneintrittsalter geltend gemacht werden. Um den Antrag online auszufüllen klicke hier.
Du kannst jetzt auch mithilfe eines Kundenberaters telefonisch unter *3928 dein Antragsformular ausfüllen und alle erforderlichen Unterlagen senden.
Der Berater wird den Antrag bei dem Telefonat für dich ausfüllen und einreichen und dir bei der Einreichung der Unterlagen behilflich sein.

Einzureichende Unterlagen

Das Antragsformular findest du hier.

Diagnosezusammenfassungen oder andere medizinische Dokumente, die sich auf deinen medizinischen/psychischen Gesundheitszustand beziehen und alle chronischen Krankheiten, Behandlungen und Medikamente detailliert beschreiben.

Ein Arbeitnehmer

a) Die letzten 15 Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder eine Bescheinigung deines Arbeitgebers über Beschäftigungsdauer und Gehalt (die Bescheinigung für deinen Arbeitgeber findest du auf dem Antragsformular).

b) Eine Liste der vom Arbeitgeber bezahlten Krankenstände für den Zeitraum, in dem du während der letzten 15 Monaten nicht gearbeitet hast, oder eine Zahlungsbestätigung der Versicherungsgesellschaft bezüglich der Krankheit.

Ein Selbstständiger muss bei der Versicherungs- und Inkassoabteilung der Nationalen Versicherungsanstalt eine Erklärung über die Änderungen bezüglich seiner Arbeit und seines Einkommens aufgrund der Behinderung einreichen und die letzten in seinem Besitz befindlichen Steuerbescheide vorlegen.

Einkünfte aus anderen Quellen als der Arbeit – eine Liste der Einkünfte der letzten 15 Monate, wie z. B. Altersrente (in Israel oder aus dem Ausland), Stipendium für Jeschiwa-Studenten, Unterhalt für Kinder, Erbschaftseinkommen usw.

Wenn die Person, die den Antrag einreicht und deren Unterschrift darauf aufscheint, nicht der Antragsteller selbst ist, fülle bitte auch Artikel 4 des Antragsformulars aus und füge ihm eine Vollmacht, einen Vormundschaftsbeschluss oder einen Gerichtsentscheid bei.

Möglichkeiten zur Einreichung von Dokumenten

Den Anntrag und die oben genannten Dokumente können auf einem der folgenden Wege eingereicht werden:

Kundenberater telefonisch unter *3928 – hilft beim Ausfüllen des Antrags und beim Einreichen von Dokumenten.

Fülle das Antragsformular elektronisch aus und reiche es online mit beigefügten zusätzlichen Dokumenten ein.

Fülle das Antragsformular schriftlich aus, und sende es zusammen mit zusätzlichen Dokumenten über die Webseite von Bituach Leumi.

Reiche den Antrag und die Unterlagen per Post, Fax oder in deiner örtlichen Bituach Leumi-Filiale ein.

Nachdem du den Antrag eingereicht hast, wirst du bei Bedarf zu einer ärztlichen Untersuchung durch eine Kommission vorgeladen. Falls du eine schwere Behinderung hast, erfolgt die Bearbeitung deines Antrags im „Schnellverfahren“.

Du hast Anspruch auf kostenlose Beratung und Vorbereitung für die Ärztekommission durch die „Helping Hand“ – Zentren. Um einen Termin zu vereinbaren, wähle *2496.

Die Dienstleistungen der „Helping Hand“-Zentren umfassen:

  • Hilfe bei der Einreichung eines Antrags und bei der Erstellung einer Krankenakte

  • Erläuterung zum Prozess der Antragsbearbeitung

  • Persönliche Unterstützung im Umgang mit einer Ärztekommission und beim Auftritt vor der Kommission.

Wenn du oder deine Familie überhaupt kein Einkommen habt, solltest du deinen Anspruch auf Sozialhilfe bis zum Beginn des Bezugs der Invaliditätsrente prüfen.

Antragsverlauf

  • Ob du das Antragsformular vollständig ausgefüllt hast oder ob Informationen fehlen

  • Ob du alle erforderlichen Dokumente beigefügt hast

  • Ob du die Voraussetzungen für den Anspruch auf die Invaliditätsrente erfüllst

Wichtig: Das Anhängen aller erforderlichen Dokumente an das Antragsformular verkürzt den Verlauf der Antragsbearbeitung.

  • Deine Angaben zu deinem medizinischen/psychischen Gesundheitszustand

  • Die medizinischen/psychischen Gesundheitsdokumente, die du deinem Antragsformular beigefügt hast (möglicherweise musst du zusätzliche Dokumente nachreichen). Bei geistiger Behinderung kontaktiert Bituach Leumi die entsprechenden Stellen, um die Unterlagen einzuholen.

  • Ob du zu einer Ärztekommission vorgeladen werden sollst und wenn ja, welcher Arzt und welche medizinischen Berater in diese Kommission berufen werden sollen

  • Ob du bei der Erledigung alltäglicher Aktivitäten auf die Hilfe anderer angewiesen bist; in diesem Fall wirst du zu einer speziellen Ärztekommission vorgeladen, die deinen Anspruch auf eine Begleitperson prüft.

Nachdem Bituach Leumi alle erforderlichen Dokumente erhalten hat, erhaltest du einen Bescheid, vor einer Ärztekommission zu erscheinen (es ist möglich, dass du nicht persönlich erscheinen musst).

Bitte beachte: Die Ärztekommission besteht aus einem Arzt, der auf ein bestimmtes Fachgebiet spezialisiert ist. Daher kann es bei zusätzlichen Beeinträchtigungen zu einer Vorladung vor mehrere Kommissionen kommen.

  • Vor deiner Ankunft die medizinischen Unterlagen in deiner Akte prüft

  • Sich von dir anhört, unter welchen Beeinträchtigungen du leidest, und bei Bedarf eine körperliche Untersuchung durchführt

  • Den Grad deiner gesundheitlichen/psychischen Behinderung bestimmt

  • Untersucht, inwieweit deine gesundheitlichen/psychischen Behinderungen deine Fähigkeit, einer Arbeit nachzugehen und deinen Lebensunterhalt zu verdienen, beeinflussen (für eine Hausfrau: inwieweit sie deine Fähigkeit, den Haushalt zu führen, beeinflussen).

Biitte beachte: Die Mitglieder der Ärztekommission können die Prüfung deines Anspruchs unterbrechen und bei Bedarf zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder Dokumente anfordern. Der Arzt in der Kommission ist nicht befugt, über die von dir benötigte medizinische Behandlung, sondern lediglich über den Grad deiner gesundheitlichen Behinderung zu entscheiden.

Der Antrag kommt an den Antragsbearbeiter der Abteilung für Behinderung zurück, der dann:
  1. Deine Einkommensangaben noch einmal im Hinblick auf den für dich ermittelten Behinderungsgrad prüft

  2. Basierend auf der Empfehlung des Arztes und des Rehabilitationsbeauftragten bestimmt, inwieweit deine gesundheitliche/psychische Behinderung deine Fähigkeit, einer Arbeit nachzugehen und deinen Lebensunterhalt zu verdienen, beeinflusst.

  3. Nach Abschluss aller Überprüfungen wird dir die Entscheidung über deinen Antrag zusammen mit dem Bericht der Ärztekommission per Post zugesandt.

Wenn du nach Erhalt der Entscheidung über deinen Antrag der Meinung bist, dass die Entscheidung nicht gerecht ist, kannst du Berufung einlegen.

Zahlung einer Invaliditätsrente an eine Person, die in einer öffentlichen Einrichtung stationär behandelt wird
​​Eine behinderte Person, die sich in einer stationären Einrichtung aufhält, erhält alles, was sie braucht, von der Einrichtung, in der sie untergebracht ist.

Daher wird bei einer Person mit Anspruch auf eine Invaliditätsrente die Rente zwischen ihr und der öffentlichen Einrichtung aufgeteilt, falls sie in einer Einrichtung, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist (z. B. psychiatrische Zentren und vom Sozialministerium anerkannte Einrichtungen), stationär behandelt wird und ihre persönlichen Ausgaben zu mehr als der Hälfte von der Einrichtung, in der sie stationär behandelt wird, getragen werden.

Die Höhe der Rentenzahlung variiert je nach Rentenanspruch des Behinderten, Zuschlag für Ehegatten und Kinder sowie Art des stationären Aufenthalts. Die öffentliche Einrichtung ist dafür verantwortlich, einen Antrag auf Rentenzahlung bei der Nationalen Versicherungsanstalt einzureichen.

Die Höhe der Rente für einen stationären Patienten beträgt: NIS 1.161 (Stand 01.01.2023) für alle Behinderungsgrade.

Weitere Informationen zu den Invaliditätsrenten Kitzvat Nechut (קצבת נכות) der Nationalen Versicherungsanstalt Bituach Leumi (ביטוח לאומי) findest du hier.

Der obige Leitfaden wurde auf der Grundlage von Informationen erstellt, die für Get Help Israel zusammengestellt wurden.