Shivat Zion

Als Rechtsanwalt in Israel täting sein

Issuk BeArichat Din
עיסוק בעריכת דין
Zuletzt aktualisiert: 09.01.2024
Home > Informationsportal > Anstellung > Als Rechtsanwalt in Israel täting sein

Dieser Leitfaden wurde von Shivat Zion angepasst und übersetzt und basiert auf einem Artikel von Rechtsanwältin Minna Felig, Mitbegründerin von Machshavot Smartjob. Sie ist unter minna@smartjob.co.il erreichbar.

Derzeit gibt es für einen im Ausland ausgebildeten Rechtsanwalt zwei Möglichkeiten, eine Erlaubnis zur Ausübung des Anwaltsberufs während des Aufenthalts in Israel zu erhalten:

  • Umlizensierung als israelischer Rechtsanwalt – indem du die erforderlichen juristischen Prüfungen der israelischen Rechtsanwaltskammer (IRAK) ablegst und eine obligatorische praktische Ausbildung bei einem zugelassenen israelischen Rechtsanwalt absolvierst
  • Registrierung als im Ausland zugelassener Rechtsanwalt.

Im Allgemeinen ziehen es israelische Anwaltskanzleien vor, Olim zu beschäftigen, die den Prozess der Umlizensierung als israelischer Rechtsanwalt durchlaufen, anstatt im Ausland zugelassene Rechtsanwälte einzustellen, die darauf beschränkt sind, das geltende Recht des Landes zu praktizieren, aus dem sie stammen.

Zwar gab es einige Fälle, in denen eine israelische Rechtsanwaltskanzlei einem im Ausland zugelassenen Rechtsanwalt, der nicht als israelischer Rechtsanwalt umlizensiert war, eine Partnerschaft angeboten hat, weil sie diese ausländische Spezialisierung benötigte und genug Arbeit hatte, um den Rechtsanwalt zu beschäftigen, es wird jedoch empfohlen, den Umlizensierungsprozess zu durchlaufen. Dadurch kann man erstens israelisches Recht und Hebräisch lernen und hat andrerseits in der Zukunft mehr Mobilität, wenn man zu einer anderen Firma wechseln möchte.

Verfahren zur Umlizensierung als israelischer Rechtsanwalt:

Um sich für den Rest des Umlizensierungsprozesses zu qualifizieren, müssen im Ausland ausgebildete Rechtsanwälte eine Prüfung in juristischem Hebräisch ablegen, bei der ihre Fähigkeit geprüft wird, ein juristisches Dokument auf Hebräisch zu lesen und zu schreiben.

Im Ausland zugelassene Rechtsanwälte mit mindestens zweijähriger Auslandserfahrung können ihr Rechtspraktikum nach Bestehen dieser Prüfung beginnen, noch bevor sie alle Prüfungen zu israelischem Recht bestanden haben (wie unten, Punkt 2 aufgeführt).

Ein im Ausland zugelassener Rechtsanwalt, der fließend Hebräisch spricht, kann von der Teilnahme an der Hebräischprüfung befreit werden, wenn er sich bereit erklärt, die Prüfungen über israelisches Recht auf Hebräisch abzulegen und sechs (6) der acht (8) Tests besteht, die in Punkt 2 unten aufgeführt sind.

Jeder im Ausland ausgebildete Anwalt muss acht Fachprüfungen bestehen, die den gesamten Umfang des israelischen Rechts für diejenigen abdecken sollen, die nicht in Israel studiert haben.

Diese sind:

  • Eigentum
  • Verfassungsrecht
  • Zivilprozess
  • Familienrecht
  • Delikte (Schadensersatz)/Verträge/Arbeitsrecht
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Steuer- und Insolvenzrecht

Hinweis: Die Prüfungen über israelisches Recht werden zweimal im Jahr von der Rechtsanwaltskammer angeboten.

Jeder im Ausland ausgebildete Anwalt muss ein Hitmachut – התמחות – Praktikum unter der Aufsicht eines Anwalts, der seit mindestens fünf Jahren in Israel praktiziert, absolvieren. Die offizielle Praktikumsdauer für israelische Studenten der Rechtswissenschaften, die nach dem 7. August 2017 mit dem Rechtsstudium begonnen haben, beträgt derzeit 18 Monate.

Hinweis: Es ist nicht klar, wie sich dies auf einen Ausländer auswirken wird, der lange vor dem 7. August 2017 mit dem Jurastudium begonnen hat und jetzt oder in Zukunft sein Praktikum beginnt.

Die Rechtsanwaltskammer kann die Dauer des Praktikums für erfahrene ausländische Rechtsanwälte nach eigenem Ermessen verkürzen, jedoch niemals auf weniger als sechs Monate.

Am Ende des Praktikums müssen im Ausland zugelassene Rechtsanwälte mit weniger als fünf (5) Jahren Berufserfahrung die gleiche Rechtsanwaltsprüfung ablegen, die israelische Studenten der Rechtswissenschaften am Ende ihres Praktikums ablegen.

Ausländische Rechtsanwälte oder Richter, die ihre Rechtsanwaltslizenz erhalten haben und mehr als fünf (5) Jahre vor ihrem Aliyah-Datum in dieser Gerichtsbarkeit als Anwalt tätig waren, sind von der Rechtsanwaltsprüfung befreit und müssen die Befreiung lediglich bei der IRAK beantragen. Darüber hinaus müssen sie innerhalb von fünf (5) Jahren nach der Aliyah mit ihrem Hitmachut beginnen.

Die israelische Rechtsanwaltsprüfung findet auf Hebräisch statt und besteht aus drei Abschnitten:

  • schriftlicher Teil
  • Multiple-Choice-Teil zum Verfahrensrecht
  • Multiple-Choice-Teil zum Verfahrensrecht

Der schriftliche Teil ist eine neue Ergänzung des Rechtsanwaltsprüfungsformats und testet insbesondere die Fähigkeit eines Prüflings, auf Hebräisch einen Gerichtsschriftsatz, Handelsvertrag, Mietvertrag oder ein anderes in einem Zusammenhang dazu stehendes Rechtsdokument nach Wahl des Prüfungsausschusses zu verfassen.

Hinweis: Das Datum, das die israelische Rechtsanwaltskammer verwendet, um zu bestimmen, wie viele Berufsjahre ein Rechtsanwalt in einer ausländischen Gerichtsbarkeit hat, basiert auf dem Zeitpunkt, an dem der Anwalt in einer ausländischen Rechtsanwaltskammer zugelassen wurde und nicht auf dem Zeitpunkt, an dem er tatsächlich mit der Tätigkeit als Rechtsanwalt begonnen hat.

Im Jahr 2012 verabschiedete die israelische Rechtsanwaltskammer Vorschriften, die es im Ausland zugelassenen Rechtsanwälten und ausländischen Rechtsanwaltskanzleien erlauben, ausländisches Recht in Israel zu praktizieren. Nach den neuen Vorschriften, muss ein Rechtsanwalt, der seit mindestens fünf (5) Jahren im Ausland zugelassen und dort als Rechtsanwalt tätig war, keine Umlizensierung als israelischer Rechtsanwalt beantragen, solange er seine Tätigkeit in Israel auf die Bereitstellung von Rechtsgutachten und Beratung ausschließlich in Bezug auf das Recht des Landes, in dem er zugelassen ist, sowie auf das Verfassen von Rechtsdokumenten, für die ausschließlich das zugelassene ausländische Recht gilt, beschränkt.

Ein im Ausland zugelassener Rechtsanwalt muss nicht die Anforderungen der israelischen Rechtsanwaltskammer für die Zulassung als israelischer Rechtsanwalt erfüllen und ist von der Ablegung der Prüfungen zum israelischen Recht und der israelischen Rechtsanwaltsprüfung befreit.

Der Hauptzweck des Gesetzes besteht vermutlich darin, Experten aus einer ausländischen Gerichtsbarkeit die Möglichkeit zu geben, sich selbst zu vermarkten und lokale israelische Kunden in ausländischem Recht zu beraten. Um sicherzustellen, dass im Ausland zugelassene Rechtsanwälte diesen einzigartigen Status nicht missbrauchen, verlangen die Vorschriften absolute Transparenz und insbesondere, dass ein im Ausland zugelassener Rechtsanwalt allen potenziellen Mandanten seinen Status, z.B. im Briefkopf einer Anwaltskanzlei usw. offenlegt.

Warnung: Es gab Vorfälle, in denen im Ausland zugelassene Rechtsanwälte dafür bestraft wurden, dass sie sich als israelische Rechtsanwälte bewarben, obwohl sie in Wirklichkeit nur den Status eines „im Ausland zugelassenen Rechtsanwalts“ hatten.

Als Folge dieser neuen Regelung haben mehrere ausländische Rechtsanwaltskanzleien kleine Büros in Israel eröffnet, wo sie hauptsächlich ihre ausländischen Büros vermarkten, aber auch israelische Mandanten in nicht-israelischem Recht beraten. Diese Büros sind im Register ausländischer Rechtsanwaltskanzleien aufgeführt.

Die IRAK erlaubt Zweigstellen, nur Rechtsanwälte zu beschäftigen, die zur IRAK zugelassen sind, entweder als im Ausland zugelassene Rechtsanwälte oder als in Israel zugelassene Rechtsanwälte.

Um als ausländischer zugelassener Rechtsanwalt zugelassen zu werden, muss man offiziell die Aufnahme in die Registrierungsliste für ausländische Rechtsanwälte beantragen, eine Jahresgebühr zahlen und die folgenden Dokumente einreichen:

  • Bescheinigung über den Besitz einer gültigen ausländischen Rechtslizenz.
  • Nachweis, dass der Antragsteller das angegebene ausländische Recht unmittelbar vor der Einreichung des Antrags mindestens fünf (5) Jahre lang ausgeübt hat.
  • Eine Erklärung des Antragstellers und eine Bestätigung einer offiziellen Vertretung über die kriminelle Vergangenheit des Antragstellers in seinem Herkunftsland.
  • Lege eine von der israelischen Rechtsanwaltskammer durchgeführten Ethikprüfung (siehe unten) ab.
  • Erhalte eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen der israelischen Rechtsanwaltskammer aufrecht

For more information, the Israel Bar Association can be reached here and here. Der folgende Link enthält Bewerbungen für die Ethikprüfung und die Bewerbung als ausländischer Rechtsanwalt

Für weitere Informationen von Misrad Haklita – משרד הקליטה – Ministerium für Aliyah und Integration klicke hier.