Im Allgemeinen: persönliches Eigentum, Haushaltswaren, Handwerkzeuge, Maschinen für Unternehmen, Kraftfahrzeuge (teilweise Befreiung).
Bitte beachte
Bei den aus dem Ausland importierten Gegenständen handelt es sich um allgemeine Haushaltswaren, wie sie in einer Wohnung verwendet werden, und nicht um Geräte zur dauerhaften Installation, wie z. B. Sanitärmaterialien, Baumaterialien, Bodenbeläge oder Wandverkleidungen (Tapeten, Fliesen, Marmor und andere).
Haushaltswaren, die du bis zu drei Jahre nach deinem Aliyah-Datum in deinem Reisegepäck einführst, werden nicht verzollt und gelten nicht als eine der Lieferungen von Gegenständen, für die du Anspruch auf Abgabenbefreiung hast. Allerdings musst du die Waren deklarieren, am Flughafen durch den roten Zollausgang gehen und weitere Anweisungen erhalten.
Während deines Berechtigungszeitraums können Werkzeuge unter folgenden Voraussetzungen abgabenbefreit eingeführt werden:
Wenn du per Post ein an dich adressiertes Paket mit Haushaltswaren erhältst, gilt dies als eine der drei Sendungen, auf die du Anspruch hast.
Ein Postpaket, das nur Kleidungsstücke und Schuhe enthält und vor der Einreise nach Israel geschickt wird – ist abgabenbefreit und wird unter folgenden Voraussetzungen nicht als Sendung betrachtet: