Shivat Zion

KINDERBETREUUNG & SCHULE

Misgerot Chinuch
מסגרות חינוך
Zuletzt aktualisiert: 02.07.2023
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Das Bildungssystem ist in jedem Land unterschiedlich. Um zu wissen, wo du deine Kinder anmelden kannst, findest du im Folgenden einen Überblick über die schulischen Institutionen für deine Kinder.

Vorschulbildung

Horte werden von Frauenorganisationen, Gemeindezentren und Einrichtungen unter der Aufsicht des Ministeriums für Arbeit, Soziales und soziale Dienste betrieben. Mishpachtonim (Tagesbetreuung in einem Privathaushalt) oder Babysitter sind ebenfalls Optionen.
Tagesstätten, die unter der Aufsicht des Ministeriums für Arbeit, Soziales und soziale Dienste stehen, unterscheiden sich von privat betriebenen Mischpachtonim in folgenden Punkten:

  • Kindertagesstätten unterliegen staatli-cher Aufsicht und strengen Vorschriften
  • Abhängig von deiner persönlichen und wirtschaftlichen Situation und unter der Bedingung, dass beide Elternteile berufstätig sind, ist ein Zuschuss zu Kindertagesstätten möglich.

Kindertagesstätten und Vorkindergärten (Gan) werden vom Bildungsministerium (Misrad HaChinuch) betrieben und sind kostenlos. Einige Kindertagesstätten bieten auch Aktivitäten des Vorkindergartens an, die Kindern helfen, sich auf den obligatorischen Kindergarten vorzubereiten.

Schulbildung

Der Kindergarten (Gan Chova) ist für jedes Kind obligatorisch.

Die Kinder besuchen die Grundschule von der 1. bis zur 6. Klasse.

Die Mittelschule umfasst die 7. bis 9. Klasse.

Das Gymnasium umfasst die 10. bis 12. Klasse.

Belangrijke mededelingen:

Eltern müssen ihre Kinder für den (Vor-)Kindergarten, die Grundschule und die Mittelschule bei der Gemeinde ihres Wohnortes anmelden. Für das Gymnasium melden sich die Schüler direkt bei der Schule an.

Im Rahmen des kostenlosen Bildungs-angebots werden die 3-6 jährigen Kinder jeweils bis 14:00 Uhr betreut. Eltern können zusätzlich eine Nachmittagsbetreuung (Zaharon, meistens bis 16:30 Uhr inklusive warmem Mittagessen) in Anspruch nehmen.
Vorausgesetzt dass beide Elternteile berufstätig sind und abhängig ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation, können sie beim Ministerium für Arbeit, Soziales und Soziale Dienste eine Ermäßigung beantragen.