A1104 / Version 3 / 05.12.2022 / Deutsch
Du bist bereits israelischer Staatsbürger.
Am Tag deiner Rückkehr nach Israel bist du mindestens 17 Jahre alt.
Du hast mindestens 2 Jahre im Ausland gelebt (nicht als israelischer Abgesandter).
Du hast dich in jedem Jahr deiner Abwe-senheit nicht mehr als 4 Monate (am Stück oder kumulativ) in Israel aufgehalten.
Du hast in den letzten 10 Jahren keine Unterstützungsleistungen als Toshav Choser vom Misrad HaKlita erhalten.
Du hast in den letzten 2 Jahren keine Unterstützungsleistungen als Oleh Chadasch (Neu-Einwanderer) erhalten.
6 Monate vor deiner Rückkehr nach Israel solltest du bei einem persönlichen Berater des Misrad HaKlita einen Antrag auf einen Ausweis als rückkehrender Einwohner (Teudat Toschav Choser) stellen
Fülle die Anmeldung online aus
Beantrage die sogenannten “Adaptierungsbeihilfen” für das erste Jahr
Bitte beachte, dass du ohne israelisches Bankkonto keine Finanzhilfe erhalten kannst.
Beachte überdies
Nach ca. 2 Wochen wirst du darüber informiert, ob du die Kriterien für den Status des Toschav Choser erfüllst.
Nach deiner Rückkehr nach Israel wirst du vom Misrad HaKlita einen Toschav Choser-Ausweis erhalten. Mit diesem Ausweis kannst du weiterhin die Finanzhilfe er-halten und mit dem sogenannten Wieder-eingliederungsprozess fortfahren. Gehe dafür zu jenem Amt des Misrad HaKlita, das deinem Wohnort am nächsten ist.
Wenn du die Sozialversicherungsgebühren während deiner Zeit im Ausland nicht bezahlt hast oder du nicht mehr als israelischer Einwohner giltst, hast du bei deiner Rückkehr keinen sofortigen An-spruch auf die öffentliche Krankenver-sicherung. Es gilt folgende Wartezeit: 1 Monat für jedes Jahr im Ausland, max. 6 Monate. Für den Zeitraum dieser Wartezeit solltest du eine private Krankenver-sicherung abschließen. Kinder haben sofort Anspruch auf die öffentliche Krankenversicherung.
Du kannst deinen Status bei der Bituach Leumi hier prüfen.