Shivat Zion

FAQ: Arbeitnehmerrechte während des Krieges (Eiserne Schwerter 2023)

Version 1.2 November 2023
Dieser Artikel wurde von Shivat Zion angepasst und übersetzt. Um das Original von Blue & White Finance zu sehen, klicke hier.
Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information und sollten niemals als spezifische Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung angesehen werden.

Muss mein Arbeitgeber mein Gehalt zahlen, auch wenn ich nicht arbeite?

Ja, wenn du zum Wehrdienst einberufen wurdest (Tzav 8/9), muss dein Arbeitgeber dein Gehalt weiterzahlen. Für Fälle, in denen es um Kinderbetreuung oder unsichere Arbeitsplätze geht, empfiehlt das Arbeitsministerium eine Zahlung, das Gesetz macht jedoch keine expliziten Angaben. Einzelheiten zu den Entschädigungen stehen noch aus und die Vereinbarungen könnten nach dem Krieg abgeschlossen werden.

Kann mein Arbeitgeber mich entlassen oder zwingen, bezahlten oder unbezahlten (Chalat - חל”ת) Urlaub zu nehmen?

Du kannst nicht entlassen werden, wenn du offizielle Militär-, Sicherheits- oder Kinderbetreuungsanweisungen befolgst. Bezahlter Urlaub kann ohne Vorankündigung für bis zu 7 Tage durchgesetzt werden. Wenn du nicht arbeiten möchtest und alle Urlaubstage aufgebraucht hast, kannst du mit deinem Arbeitgeber einen Zeitraum von „Chalat“ – unbezahltem Urlaub – vereinbaren.

Wenn du dich entscheidest, nicht zu arbeiten, hat dein Arbeitgeber möglicherweise das Recht, dich zu entlassen. Er muss dies jedoch gemäß dem regulären Verfahren tun (Anhörung usw.).

Kann ich von zu Hause aus arbeiten, wenn ich möchte, auch wenn mein Arbeitgeber nicht einverstanden ist?

Sofern keine behördlichen Anordnungen oder Bedenken hinsichtlich der Sicherheit am Arbeitsplatz bestehen, kann dein Arbeitgeber die Arbeit im Büro verlangen. Kommunikation und Kompromisse werden gefördert, um eine Lösung zu finden.

Kann mein Arbeitgeber von mir verlangen, von zu Hause aus zu arbeiten, da der Arbeitsplatz unsicher ist, es aber zu schwierig ist, von zu Hause aus zu arbeiten?

Sofern in deinem Vertrag nichts anderes festgelegt ist, hat dein Arbeitgeber das Recht, dich zu bitten, von zu Hause aus zu arbeiten.

Kann mein Arbeitgeber aufgrund der Situation meine Arbeitszeit oder mein Gehalt kürzen?

Generell ist es Arbeitgebern nicht möglich, die Arbeitszeit oder das Gehalt aufgrund der aktuellen Situation zu kürzen. Solche Maßnahmen könnten rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie das Arbeitsministerium erklärte.

Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ich in unbezahlten Urlaub geschickt wurde?

Ja – Du hast wahrscheinlich Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn du in unbezahlten Urlaub geschickt wurdest. Zu den erwarteten vorübergehenden Änderungen des unbezahlten Urlaubssystems aufgrund des Krieges gehören:

  • Anspruch, wenn du in den letzten 12 Monaten 6 Monate gearbeitet hast
  • Anspruch, wenn dein unbezahlter Urlaub 14 Tage oder länger beträgt (anstatt mindestens 30 Tage zu verlangen)
  • Möglicher Anspruch, auch wenn du dein Limit an Tagen mit Arbeitslosengeldanspruch bereits ausgeschöpft hast
  • Aufhebung der Anforderung, dass du deine Urlaubstage aufbrauchen musst, bevor du Anspruch auf unbezahlte Urlaubsleistungen hast

Das Arbeitslosengeld beträgt je nach Alter und Gehaltsniveau in der Regel etwa 40–60% deines Gehalts.
Mehr kannst du hier lesen (Hebräisch).

Können unentbehrliche Arbeitskräfte sich weigern, zur Arbeit zu kommen?

Unentbehrliche Arbeitskräfte müssen sich zur Arbeit melden; Unterlassung kann als Straftat geahndet werden. Arbeitgeber müssen den Kinderbetreuungsbedarf einer Mutter berücksichtigen, auch wenn der Wortlaut des Gesetzes nicht eindeutig ist.

Kann ich meine Urlaubstage oder Krankentage freiwillig nutzen?

Arbeitgeber können über Urlaubsanträge entscheiden, müssen jedoch nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Arbeitnehmer handeln. Krankheitsurlaub/Krankenstand ist zulässig und erfordert häufig ein ärztliches Attest, insbesondere für längere Zeiträume.

Für Selbstständige und Unternehmer:

Habe ich als Atzmai oder Unternehmer Anspruch auf eine Entschädigung?

Am 1. November 2023 stimmte die Regierung für ein umfangreiches Vergütungspaket für Unternehmen im ganzen Land. Das Paket wurde anschließend von der Knesset bestätigt.

Das Paket sieht Folgendes vor:

  • Berichten zufolge (5. November 2023) erhalten Unternehmen im Umkreis von 40 km um Gaza eine vollständige Entschädigung für entgangene Einkünfte, Gehälter, Ausgaben usw. Dazu gehören Aschdod und Be’er Scheva.
  • Betriebe in Grenzorten (siehe Liste hier) können bereits jetzt einen Vorschuss auf die Ausgleichszahlung beantragen.
  • Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 400 Millionen Schekel (landesweit), die im Oktober oder November einen Umsatzrückgang von 25% (oder 12,5% über beide Monate gerechnet) verzeichneten, erhalten eine Teilkompensation. Mit diesem Rechner kannst du prüfen, ob du berechtigt bist.
  • Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 300.000 Schekel erhalten die folgenden Festbeträge basierend auf dem Jahresumsatz und dem prozentualen Umsatzrückgang:

Entschädigung für Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 300,00 Schekel. Quelle: Finanzministerium

  • Die Entschädigung für Unternehmen mit einer Größe von mehr als 300.000 Schekel besteht aus zwei Komponenten:

    Fixkosten: Teilweiser Ausgleich von 7–22% der Fixkosten, je nach Ausmaß der Auswirkungen auf das Unternehmen.

    Gehälter: Die Vergütungsformel lautet wie folgt: Der prozentuale Rückgang der Einnahmen multipliziert mit den Gehaltskosten multipliziert mit 75%.

Entschädigung für Unternehmen mit einem Umsatz von über 300,00 Schekel. Quelle: Finanzministerium

Dieses Paket kann sich im Verlauf des Krieges weiterentwickeln und erweitern.
Wir werden hier aktualisieren, sobald weitere Informationen verfügbar sind.

Bitte beachte: Die oben genannten Informationen basieren auf offiziellen Aussagen und zuverlässigen Quellen, können sich jedoch ändern. Überprüfe eigenständig die Details über die unten bereitgestellten Links (auf Hebräisch):